In Mittelhessen ist immer etwas los. Und damit Sie sich eine Übersicht verschaffen können, finden Sie in unserem Terminkalender ausgewählte mittelhessische Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie überregionalen Sport- und Kultur-Highlights. Wenn Sie einen Termin in unserem Kalender veröffentlichen möchten, müssen Sie ein Benutzerprofil anlegen. Sie erhalten dann eine E-Mail und müssen Ihr Profil freischalten. Haben Sie dies gemacht, können Sie sich jederzeit einloggen und Termine für eine Veröffentlichung auf der Regionswebsite vorschlagen.
Ihr Regionalmanagement Mittelhessen
Bleiben Sie am Puls der Zeit und sichern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit: Entdecken Sie die neuesten Technologien, Strategien und Erkenntnisse für Marketing und Vertrieb in einer zunehmend digitalen Welt.
Wann? 26.11.2024, 13:00 – 15:00 Uhr
Wo? TransMIT GmbH, Kerkraderstr. 3, 35394 Gießen
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Genau diese Gedanken haben viele, wenn sie an Präsentationstrainings denken.
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Die Informationsveranstaltung der IHK-Innovationsberatung Hessen in Kooperation mit dem TÜV Rheinland gibt Ihnen einen Überblick zu den Neuerungen der Verordnung.
Für Unternehmen und Betreiber von Maschinen und Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von allen Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Mit der neuen Verordnung soll unter anderem auch eine bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das Produktsicherheitsgesetz (Prod-SG) und deren Rechtsverordnungen erzielt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Element der neuen Verordnung. Dabei sind die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel, d.h. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen deutlich erweitert worden.
Des Weiteren ergeben sich insbesondere Änderungen in den Bereichen Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzüge.